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LSG Sachsen Urteil v. - 5 KN 162/15

Gesetze: SGB VI § 74 S. 4; SGB VI § 263 Abs. 3 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Kalendermonate mit Anrechnungszeiten wegen Schul- und/oder Hochschulausbildung, die nach dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen und in denen zugleich Pflichtbeitragszeiten wegen Tätigkeiten in den Schul- oder Semesterferien vorliegen, die die Anrechnungszeiten nicht unterbrechen, führen nicht zur Streckung, Verlängerung oder gar Vergrößerung des Dreijahreszeitraumes des § 263 Abs. 3 Satz 3 SGB VI.

Fundstelle(n):
RAAAF-68986

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Sachsen, Urteil v. 01.03.2016 - 5 KN 162/15

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