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IWB 18/2003

Italien; | Verabschiedung wichtiger Steuerreformbestandteile

Am 12. 9. 2003 hat die Regierung die Gesetzesverordnung über den ersten und wichtigsten Teil der Steuerreform verabschiedet, die zum 1. 1. 2004 in Kraft treten soll. Das von der Regierung verabschiedete Gesetzesdekret muss lediglich noch von der Finanzkommission des Parlaments begutachtet werden, bevor es dann in der definitiven Version zum 1. 1. 2004 in Kraft treten kann. Mit der Reform werden völlig neue Rechtsinstitute ins italienische Unternehmenssteuerrecht eingeführt. Der KSt-Satz wird auf 33 % reduziert (derzeit 34 %). Der bisherige reduzierte KSt-Satz von 19 % für Zwecke der Dual Income Tax (DIT) wird abgeschafft. Die neben der KSt anfallende lokale (regionale) Steuer (IRAP) bleibt bestehen. Das im Jahre 1977 eingeführte KSt-Anrechnungsverfahren wird abgeschafft. Die KSt hat daher ...

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