Übernimmt der Beschenkte einer Grundstücksschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch vertragsgemäß nicht die persönliche Haftung
der auf dem Grundstück gesicherten Verbindlichkeiten und erfüllt der Schenker diese Verpflichtungen weiter, können bei der
Festsetzung der Schenkungsteuer auch mit Ableben des Schenkers bei dem Beschenkten bzw. nunmehr Erben keine Gegenleistungen
bereicherungsmindernd berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 581 Nr. 7 ErbBstg 2016 S. 230 Nr. 9 ErbStB 2016 S. 139 Nr. 5 StB 2016 S. 87 Nr. 4 UVR 2016 S. 203 Nr. 7 JAAAF-68727
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