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Steuerrecht | Bonusprogramm einer Bank eG als vGA
Das Bonusprogramm einer Bank in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn der Bonus den Mitgliedern zugute kommt und entgeltunabhängig gewährt wird. Der Bonus steht dann nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und seinem Mitglied.
[i]Bonuspunkte waren entgeltunabhängigNach dem BFH war das Bonusprogramm durch das Mitgliedschaftsverhältnis veranlasst. Denn den Bonus erhielten nur Mitglieder. Außerdem wurden die S. 269Bonuspunkte weitgehend entgeltunabhängig gewährt, nämlich für die Dauer der Geschäftsbeziehung und z. B. für die Anzahl der Geldeingänge, nicht aber für deren Höhe.
[i]Außerbilanzielle Hinzurechnung der RückstellungDer Ansatz einer vGA führt dazu, dass die für das Bonusprogramm gebildete Rückstellung außerbilanziell dem Einkommen der Bank wie...