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Einheitliche Leistung bei der Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
Mit einem in der Praxis weit verbreiteten Sachverhalt hat sich das FG Baden-Württemberg auseinandersetzen müssen. Im Urteilsfall war streitig, ob beim Verkauf von Gegenständen ein Entgelt für Gewährleistungsübernahmen der Umsatzsteuer als eigenständige Leistung unterliegt. Das Finanzgericht führt die Rechtsprechung des , EFG 2009 S. 2068; bestätigt durch BFH, Beschluss nach § 126a FGO vom - XI R 23/09, n. v.) fort, lässt allerdings aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zu.
A. Leitsatz
Die Lieferung eines Gegenstands und die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung sind im Vertragstyp „Kaufvertrag“ untrennbar miteinander verbunden. Umsatzsteuerlich stellt die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist daher eine einheitliche Leistung dar.
B. Sachverhalt
Eine GmbH ist in der Entwicklung, der Fertigung und dem weltweiten Vertrieb von Geräten tätig. Beim Verkauf der Geräte an Kunden in der EU gewährte die GmbH – entsprechend ihrer AGB – eine grundsätzliche einjährige Gewährleistungsfrist. Individuell konnten diese Kunden allerdings auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist von maximal fünf...