USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 1

Vorsteuerabzug bei Unternehmensgründung oder Scheinselbständigkeit

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

will ein Arbeitnehmer (Kläger) über eine von ihm zu gründende GmbH eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und nimmt diesbezüglich eine Beratung durch eine Unternehmensberatung für Existenzgründer und einen Rechtsanwalt in Anspruch, dann ist er hinsichtlich dieser Kosten grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da die GmbH rechtlich eigenständig ist. Dies entschied der (s. auch ).

Einen anderen Fall hatte das zu entscheiden. Hier hatte die in dem Steuerbüro tätige Frau B. keinerlei unternehmerische Initiative entwickelt. Sie hat sich auf die in der Regel nichtselbständige Tätigkeit einer Steuerfachangestellten beworben und als solche die Arbeit aufgenommen. Die Gründung einer Mitarbeiter-KG ist nach Überzeugung des Senats vom Inhaber des Steuerbüros vorgeschlagen, vorbereitet und deren Durchführung organisiert worden. Der geltend gemachte Vorsteuerabzug aus den zugrunde liegenden Eingangsleistungen steht der Steuerpflichtigen daher nicht zu.

Lesenswert ist auch der Bericht „Das Konzept der Steuerausfallquoten – Bericht zu Schätzungen der Mehrwertsteuerausfallquote". Der Bericht der Fiscalis Projektgruppe gibt eine Einführung in die derzeit angewandten Methoden zur Schätzung von Steuerausfallquoten, mit dem Schwerpunkt auf Schätzungen für die MwSt.-Ausfallquote. Ebenso lohnt sich ein Blick in den NWB Experten-Blog „Malen nach Zahlen“, „BFH kennt den Vertrauensschutz! – Gedanken zu § 13b UStG“ und „Organschaft: Misstöne zwischen V. und XI. Senat?“

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 6 / 2016 Seite 1
SAAAF-68656