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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 269

Bilanzierung von Mehr-/Mindersteuern aufgrund geänderter Rechtsauffassung

Falco Hänsch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-68219 Nach dem auch für die Steuerbilanz zu beachtenden Vorsichtsprinzip des Handelsbilanzrechts dürfen zuvor vom Finanzamt bestrittene Steuererstattungsansprüche erst bilanziert werden, wenn sie hinreichend sicher sind. Steuernachforderungen werden dagegen in der Verwaltungspraxis gemäß einer von den Finanzbehörden zu beachtenden Verwaltungsanweisung in der Regel bereits im Jahr ihrer Entstehung passiviert. Diese unterschiedliche bilanzielle Behandlung erscheint zweifelhaft, wenn Steuerschulden und Steuererstattungen aufgrund von Wechselwirkungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen entstehen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Bilanzierung von Steuernachzahlungen und dadurch bedingten Steuererstattungen in späteren Veranlagungszeiträumen

[i]Saldierung bei nachfolgender betragsmäßig niedrigerer ErstattungNach Durchführung einer Betriebsprüfung ist vielfach die Sachlage anzutreffen, dass eine Steuernachforderung in einem früheren Veranlagungszeitraum gleichzeitig eine betragsmäßig geringere Steuererstattung in einem späteren Veranlagungszeitraum hervorruft. Die Finanzverwaltung passiviert die Steuernachzahlung in der Regel im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. In diesem Fall hat zum Ende des Wir...

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