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Grunderwerbsteuer | Ausscheiden von Kommanditisten aus einer grundbesitzenden KG gegen Abfindung
Die Vereinbarung, dass die Kommanditisten einer grundbesitzenden KG bis auf einen gegen eine von der KG zu leistende Abfindung aus dieser ausscheiden und ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH auf den verbleibenden Kommanditisten übertragen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Nach dem unterliegt der Grunderwerbsteuer gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG erst der Vollzug der Vereinbarung.
Die Klägerin war neben der Komplementär-GmbH (ohne Kapitalbeteiligung) und zwei anderen Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG beteiligt, die Eigentümerin mehrerer Grundstücke war. Es wurde vereinbart, dass die beiden anderen Kommanditisten ausscheiden und ihre Anteile an der Komplementär-GmbH auf die Klägerin übertragen. Den ausscheidenden Gesellschaftern wurden als Abfindung einige der Grunds...