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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding sowie GmbH & Co. KG als Organgesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grds. der volle Vorsteuerabzug zu. (2) Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupttätigkeit des Unternehmers gehören, sind keine „Hilfsumsätze“ i. S. des § 43 Nr. 3 UStDV. (3) § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff „juristische Person“ auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
Es handelt sich um eine für das Umsatzste...