Fallsammlung Umsatzsteuer
18. Aufl. 2016
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Kapitel 1: Einführung
Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte.
Rechtsgrundlagen für die USt sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV). Das UStG und die UStDV sind am neu bekannt gemacht worden (BGBl 2005 I 386 und 434). Die Verwaltung ist darüber hinaus noch an den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sowie an die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die Erlasse der jeweiligen Finanzministerien der Länder (FM) und die Verfügungen der Oberfinanzdirektionen (OFD) gebunden. Die UStR 2008 wurden mit Wirkung vom aufgehoben.
Nach Art. 105 Abs. 2 GG hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die USt, da dem Bund das Aufkommen an der USt zum Teil zusteht und eine bundesgesetzliche Regelung der USt zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Die USt wird von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes gem. Art. 108 Abs. 3 GG verwaltet. Sachlich zuständig für die Verwaltung der USt sind die Finanzämter als örtliche Landesbehörden; die Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) obliegt den Hauptzollämtern als örtliche Bundesbehörden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 21 der Abgabenordnung (AO).
Die USt ist
eine Sach- oder Objektsteuer; ...