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IWB 16/2003

Tschechien; | Wegfall der Mehrwertsteuerermäßigung für zahlreiche Leistungen und Waren

Durch eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes entfällt ab für zahlreiche Dienstleistungen und auch für eine Reihe von Waren der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 %. Es gilt somit der Regelsatz von 22 %. Das betrifft Telefongespräche im Fest- und Mobilfunknetz, Internetverbindungen, Wasser, Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Buchhaltungsleistungen, bestimmte Vermietungsleistungen sowie auch einige Erzeugnisse, die dem Umweltschutz dienen, wie wasserlösliche Farben und Lacke, Biogas, Biodiesel und Produkte aus Recyclingpapier, u. a. Toilettenpapier. Das führt zu einer Verteuerung von monatlich mehreren Hundert Tschechischen Kronen pro Privathaushalt. Ab betrifft diese Regelung auch Friseur- und Kosmetikleistungen sowie Reinigungsleistungen und Schuhreparaturen (siehe u. a. Dnes, Prag, ...

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