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IWB 16/2003

Österreich; | Österreicher als mittätiger Gesellschafter- Geschäftsführer einer deutschen GmbH

Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschr. zu dem ab in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: ”Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrags als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeac...

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