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Einkommensteuer; | Kindergeldanspruch bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt eines minderjährigen Kindes
(1) Die Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland ist Gegenstand einer Prognoseentscheidung, die durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (, BFH/NV 2002, S. 1148; v. , VIII R 62/00, BFH/NV 2002, S. 1146; jeweils zur Kindesentführung). Auch bei langjährigen Auslandsaufenthalten kann ein Wohnsitz des Kindes im Inland gegeben sein (, BStBl II 2001, S. 294). (2) Ein minderjähriges Kind, das zwei bis drei Jahre in seinem Heimatland lebt und dort die Schule besucht, kann nach der Rspr. des BSG, die hier ergänzend zu berücksichtigen ist, seinen Wohnsitz im Inland behalten haben, wenn keine Umstände dafür erkennbar sind, dass der Aufenthalt im Heimatland nicht nur vorübergehend sein wird (, BSGE 79, S. 147; a. A. ausdr.