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Umsatzbesteuerung von Glücksspielen – Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit Unionsrecht
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Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Glücksspielgeräten stellt sich die Frage, inwiefern sich für den nationalen Gesetzgeber aus Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL eine Verpflichtung ergibt, Glücksspielgeräte von der Umsatzsteuer zu befreien. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine verbotene Doppelbesteuerung vorliegt, wenn bei Glücksspielgeräten der „Gewinn“ der Umsatz- wie der Ertragsteuer unterworfen wird. Schließlich wird problematisiert, ob eine Kumulation von Umsatzsteuer und Sonderabgabe auf Glücksspiele zulässig ist. Der BFH hat in vorliegender Entscheidung an das in Sachen Metropolspielstätten sowie den angeknüpft und die Fragen verneint.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Aus Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL ergibt sich keine Verpflichtung für den nationalen Gesetzgeber, alle Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien.
2. Es liegt keine verbotene Doppelbesteuerung vor, bei Glücksspielgeräten den „Gewinn“ der Umsatz- wie der Ertragsteuer zu unterwerfen.
3. Es ist grundsätzlich nicht untersagt, Umsatzsteuer neben einer Sonderabgabe auf Glücksspiele zu erheb...