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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 115/15 EFG 2016 S. 473 Nr. 6

Gesetze: EStG § 15b

Steuerstundungsmodell i.S.v § 15b EStG ohne Erstellung eines Anlageprospekt?

Leitsatz

  1. Ein negativer Progressionsvorbehalt kommt bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht in Betracht.

  2. Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Gewinnerzielungsabsicht.

  3. Eine Investition, die primär im Hinblick auf in Aussicht gestellte steuerliche Vorteile vorgenommen wird, begründet keine Gewinnerzielungsabsicht.

  4. Zu den Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodels nach § 15b EStG.

  5. Ein „vorgefertigtes Konzept” im Sinne einer modellhaften Gestaltung i.S. des § 15b Abs. 2 EStG verlangt die Erstellung einer umfassenden und regelmäßig an ihre Interessenten gerichteten Investitionskonzeption.

  6. § 15b EStG setzt nicht voraus, dass der Stpfl. das vorgefertigte Konzept selbst kennt oder dieses überhaupt Auslöser seiner Investitionsentscheidung gewesen ist.

  7. Eine modellhafte Gestaltung kann auch gegeben sein, wenn ein Anlageprospekt nicht vorhanden war bzw. dem Stpfl. nicht vorgelegt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 473 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 9/2016 S. 315
StB 2016 S. 83 Nr. 4
DAAAF-68207

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 22.09.2015 - 8 K 115/15

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