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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 3015/15

Gesetze: GrEStG § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6a S. 1, GrEStG § 6a S. 4, UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuerfreie Verschmelzung der grundbesitzenden Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ungeachtet der Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG

Leitsatz

Die Verschmelzung einer 100%igen grundbesitzenden Tochtergesellschaft, an der die Muttergesellschaft schon mindestens fünf Jahre mittelbar oder unmittelbar zu 100 % beteiligt ist, auf die Muttergesellschaft ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar und ungeachtet dessen nach § 6a Satz 1 und 4 GrEStG steuerfrei, da die Tochtergesellschaft als übertragender Rechtsträger nach dem Verschmelzungsvorgang nicht mehr existiert und damit auch kein Abhängigkeitsverhältnis zu einem herrschenden Unternehmen für einen Folgezeitraum von fünf Jahren bilden kann (Nachbehaltensfrist i. S. d. § 6a Satz 4 GrEStG). Auch ein Umwandlungsvorgang, durch den ein sog. „Verbund” beendet wird, kann nach § 6a GrEStG steuerfrei sein (gegen Tz. 2.1. Abs. 3 der gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden zur Anwendung des § 6a GrEStG vom , BStBl I 2012, 662; Anschluss an ).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 11 Nr. 41
DStRE 2016 S. 1461 Nr. 23
GmbH-StB 2016 S. 211 Nr. 7
GmbHR 2016 S. 443 Nr. 8
Ubg 2017 S. 67 Nr. 1
IAAAF-68198

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.10.2015 - 15 K 3015/15

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