Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug
Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch Verkauf und Rückkauf von Vieh bei Beteiligung miteinander verwandter Landwirte
Leitsatz
1. Ein Vorsteuerabzug ist unberechtigt, wenn in den Eingangsrechnungen (hier: Gutschriften) Rechnungsnummern in jahresübergreifenden
Nummernkreisen mehrfach vergeben wurden oder nicht fortlaufend sind.
2. Ein Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht liegt vor, wenn eine aus Vater und Sohn bestehende GbR männliche Kälber
zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) ankauft, sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz an den Sohn verkauft, und nach Durchführung
der sog. Fresseraufzucht zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) wieder vom Sohn zurückkauft, um sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz
an andere Landwirte weiterzuverkaufen, ohne dass für die Zwischenschaltung der GbR bei beiden Liefervorgängen außersteuerliche
Gründe ersichtlich sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 2 DStRE 2017 S. 241 Nr. 4 GStB 2016 S. 126 Nr. 4 YAAAF-68197
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