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Österreich | Registrierkassenpflicht und Reiseleistungen
Seit [i]Registrierkassenpflicht gilt nicht nur für Ladengeschäfte dem müssen in Österreich – mit wenigen Ausnahmen – für Bargeschäfte Registrierkassen verwendet werden, sofern solche Geschäfte nicht nur in (betraglich genauer festgelegtem) geringem Umfang getätigt werden. Kunden ist grundsätzlich ein Beleg auszustellen, den sie bis zum Verlassen der Geschäftsräume mit sich führen müssen. Bargeschäfte umfassen z. B. auch Bankomat- und Kreditkartengeschäfte und sind nicht auf Umsätze in Ladenlokalen beschränkt. Hingegen wurde die Anwendung der Neuregelung für Reiseleistungen (vgl. IWB 3/2016 S. 85) auf den verschoben.