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BMF | Vergütung von Vorsteuer auf Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen
Das BMF hat sich zu der Frage geäußert, ob Vorsteuerbeträge in Rechnungen über Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstattet werden können. Steht fest, dass die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung oder einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, kann die Steuer als gesetzlich nicht geschuldete Steuer (§ 14c Abs. 1 UStG) nicht abgezogen werden.
Im [i]Vorsteuerabzug im Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen LieferungenUmkehrschluss – und wie auch im BMF-Schreiben angedeutet wird – müsste folglich die Steuer im Vorsteuer-Vergütungsverfahren abziehbar sein, wenn die genannten Voraussetzungen nicht feststehen. Allerdings ergibt sich aus Art. 171 Abs. 3 Buchst. b MwStSystRL bzw. Art. 4 Buchst. b Richtlinie 2008/9/EU, dass eine Vorsteuervergütung im Ausland ansässiger Unternehmer u. a. auch dann nicht erfolgt, wenn ...