Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 HGB
Am haben der Bundestag und am der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie i. d. F. der Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/7584) zugestimmt.
Die Beschlussempfehlung enthält u. a. eine Anpassung des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorungsverpflichtungen, wobei sich diesbezüglich im Vergleich zum Kabinettsentwurf vom keine materiellen Änderungen ergeben haben.
Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in der aktuellen Fassung sind alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem – ihrer Restlaufzeit entsprechenden – durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Nach der Gesetzesänderung wird nunmehr bezüglich des vergangenheitsbezogenen Betrachtungszeitraums wie folgt untersc...