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STFAN Nr. 3 vom Seite 17

Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen mit Angehörigen

Dipl.-Kfm. Lars Grözinger, Steuerberater; Bad Schwalbach

Nicht selten vermieten Mandanten ihre Mietobjekte an Angehörige. Bei Mietverhältnissen mit Angehörigen sind Diskussionen mit dem Finanzamt vorprogrammiert, wenn hierbei nicht die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung berücksichtigt werden. Der Beitrag stellt dar, auf was bei der Vermietung an Angehörige geachtet werden sollte, um eine steueroptimale Anerkennung zu erreichen.

Problemstellung

Auch in der neuen Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) für das Veranlagungsjahr 2015 ist wieder die Abfrage zu finden, ob das Vermietungsobjekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde (Zeile 7).

In den Zeilen 12 und 14 sind die von Angehörigen vereinnahmten Kaltmieten und Umlagen, verrechnet mit Erstattungen, zu erklären. Weiter fragt die Finanzverwaltung die Anzahl der Wohnungen sowie die Wohnfläche in m2 ab.

Kiehl DIGITAL

Die Anlage V finden Sie in Kiehl DIGITAL unter der DokID KIEHL 0AAAF-04795 (Formulare: Einkommensteuer 2015).

Doch warum macht sich die Finanzverwaltung diese Mühe? Bei Verwandtschaftsverhältnissen wird es häufig vorkommen, dass zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden wollen, um steuerliche...