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STFAN Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Corinna Groß | Redaktion | c.gross@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

betrieblich veranlasste Aufwendungen mindern grundsätzlich den steuerlichen Gewinn des Gewerbetreibenden. Es gibt jedoch auch Aufwendungen, die sich steuerlich gar nicht oder nur eingeschränkt gewinnmindernd auswirken. Dazu zählen u. a. die in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführten Betriebsausgaben, die Udo Cremer in seinem Beitrag darstellt.

Mario Ehrensberger erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Rücknahme oder der Widerruf eines Verwaltungsaktes möglich ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich um einen rechtmäßigen oder einen rechtswidrigen Verwaltungsakt handelt. Anschließend wird geklärt, ob der zu korrigierende Verwaltungsakt belastend oder begünstigend für den Inhaltsadressaten ist. Schließlich hat die Finanzbehörde (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Zweckmäßigkeit einer Korrektur zu prüfen.

Bei Mietverhältnissen unter Angehörigen sind Diskussionen mit dem Finanzamt insbesondere dann nicht selten, wenn die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht berücksichtigt werden. Lars Grözinger erklärt, auf was bei der Vermietung an Angehörige geachtet werden sollte.

Eine gewinnbringende Le...