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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 248

Bilanzierung von Mehr-/Mindersteuern aufgrund geänderter Rechtsauffassung

Falco Hänsch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-67448 Nach bisher gängiger Praxis werden festgesetzte Mehrsteuern infolge einer Betriebsprüfung im Jahr der Steuerentstehung passiviert. Werden die Mehrsteuern im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens wieder herabgesetzt, stellt sich die Frage, in welchem Jahr die Minderung der Steuerschuld bilanziell zu berücksichtigen ist. Hierbei ist danach zu unterscheiden, ob der Steuerpflichtige bei Bilanzerstellung mit den Steuernachforderungen rechnen musste oder diese für ihn nicht vorhersehbar waren.

Ausführlicher Beitrag s. .

Nichtvorhersehbare Steuernachforderungen nach einer Betriebsprüfung

[i]Keine Rückstellung für nicht vorhersehbare Mehrsteuern im EntstehungsjahrLiegen zum Bilanzstichtag keine konkreten Anhaltspunkte vor, aufgrund derer der Steuerpflichtige mit Mehrsteuern im Rahmen der Steuerveranlagung rechnen muss, darf er auch keine Rückstellung für diese Mehrsteuern passivieren. Gleichwohl berücksichtigen die Finanzämter im Rahmen einer Betriebsprüfung sich ergebende Steuernachforderungen entsprechend einer Verwaltungsanweisung grds. bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung. Und zwar auch dann, wenn sie aus „normalen“ Rechtsstreitigkeiten während einer Betriebsprüfung resultieren, die für den St...

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