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Bundesregierung beschließt Investmentsteuerreform
[i]Böcker, NWB 7/2016 S. 496Das Bundeskabinett hat am das Investmentsteuerreformgesetz beschlossen. Der Regierungsentwurf enthält im Vergleich zum Referentenentwurf (vgl. Böcker, NWB 7/2016 S. 496) einige Änderungen.
Teilfreistellung der Erträge aus Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds
[i]Investitionsquote stellt nicht mehr ausschließlich auf Aktieninvestments abDas Reformvorhaben sieht vor, dass bestimmte inländische Einkünfte von Publikumsfonds bereits auf der Fondsebene der Körperschaftsteuer unterliegen. Um diese steuerliche Vorbelastung zu kompensieren, müssen die Anleger Erträge aus Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds nur teilweise versteuern (Teilfreistellung). Nach dem Referentenentwurf galt ein Fonds nur dann als Aktien- bzw. Mischfonds, wenn er zu mindestens 51 % bzw. 25 % in Aktien investiert. Der [i]Definition KapitalbeteiligungRegierungsentwurf stellt hinsichtlich dieser Investitionsquote jetzt nicht mehr ausschließlich auf Aktieninvestments ab. Aktien- bzw. Mischfonds müssen jetzt zu wenigstens 51 % bzw. 25 % in Kapitalbeteiligungen investieren. Zu den Kapitalbeteiligungen zählen Anteile an börsengehandelten Kapitalgesellschaften. Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht an der Börse gehandelt werden, sind dann Kapitalbeteiligungen, ...