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Berufsrecht | Kanzleiorganisation: Einzelanweisung des Anwalts
Eine konkrete Anweisung des Anwalts macht im Einzelfall nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren (vgl. NWB HAAAC-01795).
Nach st. Rspr. des BGH genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob [i]infoCenter „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ NWB XAAAA-41730 die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (vgl. NWB KAAAE-23386). Das Fehlen organisatorischer Maßnahmen zur Vermeidung von F...