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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 108/15

Der Kläger begehrt die Feststellung eines Unfalles vom 28. Januar 2013 als Wege- bzw. Arbeitsunfall. Er hatte zuvor einen weiteren Arbeitsunfall erlitten mit der Folge einer Amputation der linken Hand, die wieder angenäht wurde, weswegen er eine Unfallrente nach einer MdE von 20 v.H. von der Bau-Berufsgenossenschaft bezieht.

Fundstelle(n):
HAAAF-67893

Preis:
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LSG Hessen, Urteil v. 02.02.2016 - L 3 U 108/15

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