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Finale Betriebsstättenverluste: EuGH schränkt Berücksichtigung weiter ein
Urteil vom 17. 12. 2015 - Rs. C-388/14, Timac Agro
[i] EuGH, Urteil vom 17. 12. 2015 - Rs. C-388/14, Timac Agro NWB WAAAF-19164 Mit dem 2005 ergangenen Urteil in der Rs. Marks & Spencer ( NWB ZAAAB-79456) hat der EuGH eine umfangreiche Debatte zur Berücksichtigungsfähigkeit sog. finaler Verluste ausgelöst. Trotz der inzwischen zahlreichen Urteile zu diesem Themengebiet konnte das Gericht die Kriterien für eine rechtssichere Anwendbarkeit dieser Ausnahme nicht herausarbeiten. Auch deshalb wurde die Rechtsprechung im Fachschrifttum äußert kritisch kommentiert. Hinzu kommt, dass die Argumentation des EuGH im Zeitverlauf zunehmend widersprüchliche Interpretationen ermöglichte. Zuletzt hatten mehrere Generalanwälte das Gericht erfolglos aufgefordert, die Rechtsprechung zur Berücksichtigung finaler Verluste aufgrund der offenkundigen Mängel zurückzunehmen (Cordewener, EuZW 8/2015 S. 295, 298). Überraschend restriktiv hat sich der EuGH nun im Verfahren Timac Agro ( NWB WAAAF-19164) positioniert und die Möglichkeit der Einbeziehung finaler Betriebsstättenverluste auf Ausnahmefälle begrenzt.
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