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BFH 12.08.2015 I R 45/14, BBK 5/2016 S. 210

Steuerrecht | Ungewollte verbindliche Auskunft des FA

Das FA kann auch ungewollt eine verbindliche Auskunft im Sinne von § 89 Abs. 2 AO erteilen, an die es dann bei der folgenden Steuerfestsetzung gebunden ist und von der es nicht mehr zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abweichen darf.

[i]Empfängerhorizont entscheidendOb eine Auskunft des FA verbindlich oder aber nur unverbindlich ist, entscheidet sich nach dem sog. Empfängerhorizont, also danach, wie der Steuerpflichtige das Schreiben des FA verstehen durfte. Wählt das FA eine verbindliche Formulierung, muss es sich daran messen lassen.

[i]Kläger bat um Überprüfung der Steuerpflicht Im Streitfall bat der Kläger um eine „Überprüfung der Einkommensteuerpflichtigkeit bzw. Befreiung von der Einkommensteuerpflicht“, weil er plane, für die NATO ab März 2008 in Afghanistan tätig zu werden. Das FA antwortete ihm daraufhin noch im Februar 2008, dass seine Einkünfte ste...

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