Umsatzsteuer | Gleichstellung von Print- und Online-Medien (Bundestag)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob sie in dieser Legislaturperiode eine umsatzsteuerliche Gleichstellung von Print- und Onlinemedien plant. Zudem hat sie zur Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit EU-Recht Stellung genommen.
Hierzu der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister:
Nach den geltenden und alle Mitgliedstaaten der EU bindenden Vorschriften der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien nicht möglich.
Die Bundesregierung setzt sich – wie im Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung tragenden Parteien vereinbart – für eine entsprechende Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ein und ist gegenüber der Europäischen Kommission bereits initiativ tätig geworden.
Zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bedarf es eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission, der das alleinige Initiativrecht zusteht, und einer einstimmigen Entscheidung im Rat.
Sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vorschlagen, aus Gründen der Neutralität (auch) für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen.
Quelle: BT-Drucks. 18/7510; Antwort auf die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Fundstelle(n):
WAAAF-67340