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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 212

Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Vergütungsvorschüssen eines bilanzierenden Insolvenzverwalters

Claudia Schmudlach

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAF-67050 Mit Zustimmung des Insolvenzgerichts kann der Insolvenzverwalter zur Sicherung seiner Vergütung nach § 9 InsVV einen Vorschuss auf seine Vergütung und Auslagen aus der Insolvenzmasse entnehmen. Strittig ist, ob die Vergütungsvorschüsse nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern zum Bilanzstichtag bereits gewinnwirksam als Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu erfassen oder erfolgsneutral als erhaltene Anzahlung auf noch nicht vollständig erbrachte Leistungen zu passivieren sind.

Ausführlicher Beitrag s. .

Auffassung der Finanzverwaltung

[i]Entgelt für bereits erbrachte LeistungenNach Auffassung der Finanzverwaltung stellt der Vergütungsvorschuss Entgelt für bereits erbrachte Leistungen durch den Insolvenzverwalter dar. Der Vergütungsvorschuss hat den Charakter einer reinen Tätigkeitsvergütung und entsteht bereits mit der Tätigkeit des Verwalters. Die [i]Festsetzung durch das Insolvenzgericht nur deklaratorischer NaturFestsetzung durch das Insolvenzgericht hat in Bezug auf die Entstehung des Anspruchs rein deklaratorische Wirkung. Nach dem Grundgedanken des Gebühren- und Vergütungsrechts soll zum Vorschusszeitpunkt unter Berücksichtigung der §§ 1 bis 3 InsVV das vergütet werden, was bislang an Verwalterleistung erbracht worden ist...

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