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Körperschaftsteuer | Sanierungsklausel ist europarechtswidrig
Mit Urteil vom hat das EuG entschieden, dass die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG gegen Europarecht verstößt, da sie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gegenüber ihren Wettbewerbern begünstigt.
Durch Beschluss der Europäischen Kommission vom wurde die Sanierungsklausel rückwirkend für mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt und die Rückforderung dieser Beihilfe angeordnet. Die Bundesrepublik hatte gegen den Beschluss [i]Grundlagen „Verlustabzug bei Körperschaften - § 8c KStG“ NWB QAAAE-69367 eine Nichtigkeitsklage erhoben, die allerdings verspätet eingereicht und deswegen abgewiesen wurde (). Die Kläger haben jetzt noch die Möglichkeit, Rechtsmittel beim EuGH einzulegen.