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Unternehmensnachfolge bei Freiberuflern
Gestaltungsüberlegungen und Lösungen
Wenn Freiberufler sich Gedanken über die Fortführung ihrer Praxis machen, denken sie häufig an eine Übergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre potenziellen Erben, z. B. ihren Sohn oder ihre Tochter – vorausgesetzt, diese haben die erforderliche berufliche Qualifikation. Dann bleibt die Praxis innerhalb der Familie, und es müssen auch keine stillen Reserven aufgedeckt werden, weil bei unentgeltlicher Übertragung einer Praxis, Teilpraxis oder eines Praxisanteils zwingend Buchwertfortführung erfolgt. Vielfach sind Freiberufler jedoch gezwungen, außerhalb der Familie einen Nachfolger zu suchen, weil die Kinder einen ganz anderen Berufsweg eingeschlagen haben. Bei einer Praxisübergabe an Fremde spielen steuerlich dann ganz andere Aspekte eine Rolle, da die Übergabe entgeltlich erfolgt. Eine Praxis kann aber auch zu fremdüblichen Bedingungen an Angehörige übertragen werden. In diesem Fall geht es primär um die Frage, wie der Vorzugstarif für Praxisveräußerungs- oder -aufgabegewinne (§§ 16, 18, 34 EStG) erreicht werden kann. Nicht selten besteht seitens des Praxisinhabers der Wunsch, die Unternehmensnachfolge – gleichgültig, ob die Praxis auf An...