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Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung
Im Umsatzsteuerrecht gibt es immer wieder überraschende Entscheidungen. Auch Rechtsfragen, die anscheinend schon seit Jahrzehnten geklärt sind, können durch Gerichtsentscheidungen wieder problematisch sein. Ein Beispiel dafür sind die Nebenleistungen zu einer steuerfreien Vermietung. Der EuGH hatte im (Rs. Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie) zur Frage, was eine Nebenleistung zur Vermietungsleistung ist, Stellung genommen. Auch der BFH hat sich jetzt mit mit dieser Abgrenzungsproblematik auseinandergesetzt. Quintessenz der Entscheidung ist, dass die Frage, ob eine Nebenleistung vorliegt oder eben nicht, letztlich im Einzelfall zu entscheiden ist.
A. Leitsätze
1. Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umfasst die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt (entgegen Abschn. 4.12.1. Abs. 6 UStAE).
2. Leistungen, die für die Nutzung einer gemieteten Immobilie nützlich oder sogar notwendig sind, können im Einzelfall entweder Nebenleistungen darstellen oder mit der Vermietung untrennbar verbunden sein und mit diese...