Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Textillieferungen im
Niedrigpreissegment
Leitsatz
Auch bei Textillieferungen im Niedrigpreissegment muss die Rechnung zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs Angaben tatsächlicher
Art enthalten, welche die Identifikation der abgerechneten Leistungen ermöglichen.
Dazu müssen die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die
abgerechnet wird. Abstrakte Bezeichnungen, z.B. Kleider, Oberteile, Pullover reichen dazu nicht aus.
Vielmehr ist es auch im Niedrigpreissegment zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs bei Textilien zumindest der Ausweis von
Modelltyp und Größe erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAF-67018
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.06.2015 - 6 K 1826/12
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