Wirksamkeit eines Steuerbescheides bei fehlendem Bekanntgabewille
aufgrund eines Fehlgriffs bei der Dateneingabe
Leitsatz
Ein Schriftstück, das eine Steuerfestsetzung ausweist, ist nur dann als wirksamer Steuerbescheid anzusehen, wenn es auf einer
mit Bekanntgabewillen getroffenen Entscheidung beruht.
Vertrauensschutzgesichtspunkte spielen nur insoweit eine Rolle, wie der Adressat mit Rücksicht auf die Wirksamkeit des Scheinverwaltungsaktes
Vermögensdispositionen getroffen hat, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
War die abschließende Zeichnung eines Falles durch den Sachgebietsleiter nicht beabsichtigt, erfolgte aber gleichwohl durch
ein versehentliches Anklicken des falschen Falles die Generierung eines Steuerbescheides, der programmtechnisch zur Aufgabe
zur Post gelangte, liegt keine wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides vor.
Fundstelle(n): LAAAF-67014
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.11.2015 - 3 K 1501/15
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