Immobilien im Betriebsvermögen
2016
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II. Überblick
1. Allgemeine Begrifflichkeiten
6Im Rahmen des Immobilienrechts und des Immobiliensteuerrechts wird eine Vielzahl von Begrifflichkeiten verwendet, die nachfolgend in einen systematischen Zusammenhang gebracht werden sollen. Zunächst ist jedoch zu beachten, dass ein spezifisches „Immobilienrecht“ bzw. „Immobiliensteuerrecht“ nicht existiert.
„Immobilienrecht“ und „Immobiliensteuerrecht“
Vielmehr handelt es sich um die Summe allgemeiner zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften, die im Hinblick auf „Immobilien“ bzw. „Grundstücke“ bzw. „Grund und Boden“ spezifiziert werden.
In der Praxis existieren u. a. die Begrifflichkeiten:
Immobilie/Immobilienvermögen
Grundstück
Grund und Boden und Gebäude
Unbewegliches Vermögen
Real Estate Property bzw. Real Estate Asset
Sonstiges: Betriebsvorrichtungen, grundstücksgleiche Rechte (Wohneigentum, Teileigentum, Erbbaurecht)
a) Das Grundstück im zivilrechtlichen Sinne
7Das Zivilrecht, das den Begriff der Immobilie nicht kennt, benennt in den allgemeinen Definitionen der §§ 90 ff. BGB in § 94 BGB lediglich die wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes, ohne dabei den Begriff ...