„Strenge“ vs. „modifizierte“ Trennungstheorie …
... Vorlage an den Großen Senat
Die Frage nach der korrekten Ermittlung des Übertragungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wurde in letzter Zeit kontrovers diskutiert. Auslöser waren zwei Urteile des IV. Senats zur Auslegung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. In Abkehr zur bislang vorherrschenden und insbesondere von der Finanzverwaltung vertretenen „strengen Trennungstheorie“ folgt der IV. Senat in diesen Urteilen der Rechtsauffassung, die in der Literatur unter dem Stichwort „modifizierte Trennungstheorie“ diskutiert wird. Nunmehr hat der X. Senat mit Beschluss vom die Frage, ob der „strengen“ oder „modifizierten“ Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungen im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu folgen sei, dem Großen Senat des BFH zur Klärung vorgelegt. Im Vorlagebeschluss befürwortet der X. Senat – entgegen der Ansicht des IV. Senats – die Anwendung der „strengen Trennungstheorie“. Die anstehende Entscheidung des Großen Senats wird für die Praxis erhebliche Bedeutung haben. Hoheisel/Tippelhofer analysieren die Entscheidung und stellen im Anschluss die aus den unterschiedlichen Sichtweisen zu erwartenden steuerlichen Konsequenzen anhand eines Beispielfalls dar.
Aktuelle Regulierungsdebatten auf nationaler und internationaler Ebene
Bereits im Jahr 2008 verkündete die Europäische Union das Credo „think small first“. Demnach rücken vor allem die Belange kleiner und mittelgroßer Unternehmen in den Fokus der EU-Gesetzgebung. Im Hinblick auf Rechnungslegungs- und Publizitätsregelungen erfolgte dies bspw. durch die neue Bilanzrichtlinie. Abseits der angehobenen Schwellenwerte für die Größenklassen ist aber keine spürbare Entlastung der Unternehmen zu erwarten. Auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene wurden zudem weitere Projekte vorangetrieben, die maßgeblichen Einfluss auf die Publizitäts- und Dokumentationspflichten vieler Unternehmen haben. Zu nennen sind hier vor allem die länderbezogene Berichterstattung (sog. Country-by-Country Reporting), die sowohl Compliance- als auch steuerlichen Zwecken dienen kann, sowie die neuen Regelungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeits- und Diversity-Aspekte. Daneben bestehen u. a. Regulierungsinitiativen zur (erneuten) Überprüfung einer Einführung der IFRS for SMEs und der europaweiten Angleichung der Körperschaftsteuerbemessung. Bravidor stellt ausgewählte Regulierungsinitiativen kurz vor und analysiert diese hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen.
BMF-Scheiben zu § 50i Abs. 2 EStG
Am hat das BMF das lang erwartete Schreiben zur Auslegung und Anwendung von § 50i Abs. 2 EStG veröffentlicht, welches vor allem für bestimmte gewerblich geprägte und gewerblich infizierte Personengesellschaften relevant ist. Dorfmueller stellt das neue Schreiben vor.
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 4/2016 Seite 1
TAAAF-66907