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NWB BB 3/2016 S. 68

Investitionsabzugsbetrag: Erleichterungen für Betriebe

Mit dem Investitionsabzugsbetrag lässt sich ein Teil des Abschreibungsvolumens für Investitionen vorziehen. Bisher musste dazu die Funktion des Wirtschaftsguts, das angeschafft werden soll, angegeben werden. Das hat in der Praxis häufig zu Problemen geführt, wenn das Finanzamt der Ansicht war, dass die Angabe zu ungenau war oder das später angeschaffte Wirtschaftsgut nicht zur Funktionsangabe passte. Diese Vorgabe entfällt ab 2016 ersatzlos; Abzugsbeträge können bis zum Höchstbetrag von 200.000 € ohne weitere Angaben gebildet werden, wobei die Daten vollständig elektronisch übermittelt werden müssen.

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