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NWB BB 3/2016 S. 69

Aufbewahrungsfristen: Unterlagen vernichten

Buchungsunterlagen aus den Jahren 2003 und früher können i. d. R. jetzt vernichtet werden, da die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren dort abgelaufen ist. Die Frist beginnt nämlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Geschäftsfälle bearbeitet worden sind – häufig bis zwei Jahre nach Geschäftsjahresende. Voraussetzung ist u. a., dass alle Steuerbescheide rechtskräftig sind. Wer sich bezüglich der Aufbewahrungsfristen unsicher ist – es gibt auch eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht – sollte alle Dokumente zehn Jahre aufbewahren. Verträge, Urteile, Mahnbescheide o. ä. Dokumente sollten im Zweifel lebenslang verwahrt werden, um Sachverhalte ggf. auch nach Jahrzehnten belegen zu können.

Literatur-Tipp

Dinger, Aufbewahrungsfristen: Geschäftsunterlagen fristgerecht vernichten – Die...

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