Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
NWB BB 3/2016 S. 69
Anschaffungspreisminderungen: Konkrete Regelungen
Seit 2016 gilt, dass Minderungen des Anschaffungspreises nur von den An-schaffungskosten eines Vermögensgegenstands absetzbar sind, wenn sie diesem einzeln zuzuordnen sind. Ist das nicht möglich, müssen Anschaffungspreisminderungen ertragswirksam in den Umsatzerlösen erfasst werden.