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Einkommensteuer | Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten – Verfassungsbeschwerde anhängig
Der BFH hatte mit Urteilen vom - VI R 32/13 NWB IAAAF-18914 und VI R 33/13 NWB GAAAF-18890 entschieden, dass Krankheitskosten einschließlich der Zuzahlungen zwar außergewöhnliche Belastungen sind, dass es aber von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten. Gegen die Entscheidung haben die Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 180/16).
Da seit September 2013 alle Steuerbescheide hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Eigenbelastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung vorläufig ergangen sind, waren Einsprüche gegen entsprechende Steuerbescheide nicht erforderlich. Wege...