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Erbschaftsteuer | Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser
Nach dem kann der Erbe eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat.
Im Streitfall ging es nur darum, ob nach Anzeige der von der Erblasserin nicht besteuerten Kapitaleinkünfte durch eine Erbin (nur) die tatsächlich festgesetzte, zu geringe Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann oder die höhere Steuer, die bei zutreffender Steuerfestsetzung angefallen wäre. Der BFH entschied, nur die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer sei absetzbar. Aus der ...