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Pflegeleistungen nach EU-Recht steuerfrei?
zur Anerkennung einer Pflegekraft als begünstigte Einrichtung
Mit [i]BFH, Urteil vom 18. 8. 2015 - V R 13/14 NWB QAAAF-05924 Urteil vom - V R 13/14 NWB QAAAF-05924 hat der BFH entschieden, dass Pflegeleistungen unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sind, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen. Die Entscheidung erging zwar zur alten Fassung des § 4 Nr. 16 Buchst. d und e UStG. Dennoch könnte das Urteil grds. Auswirkungen auf die mit dem JStG 2009 geänderte Rechtslage haben. Die Überlassung von Pflegekräften durch eine Zeitarbeitsfirma dagegen wurde vom NWB YAAAF-00979 als umsatzsteuerpflichtig beurteilt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Pflegeleistungen
Die [i]Pfefferle/Renz, NWB 8/2014 S. 525häusliche Krankenpflege umfasst die Grundpflege, Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung (s. Pfefferle/Renz, ). Die Grundpflegeleistungen und die hauswirtschaftliche Versorgung sind ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit, während für die Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel) nur die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Anwendung findet (Abschn. 4.16.5 Abs. 6 UStAE). S. 557 [i]Unterschiedliche Steuerbefreiungen einschlägigSelbst wenn beim...