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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz bei der sog. Online-Ausleihe
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i. V. mit Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG. (2) Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urhebergesetz ergeben (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG), erfassen nicht „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“.
Der BFH stützt sich tragend auf Art. 98 MwStSystRL und sieht keine Veranlassung, im Hinblick auf die Entwicklung der technischen Verhältnisse und der Lesegewohnheiten die elektronische Überlassung von Buchinhalten denen von Büchern gleichzustellen. Zu Fällen, in denen Bücher geliefert werden und den Abnehmern gleichzeitig die elektronische Version zur Verfügung gestellt wird, musste sich der BFH nicht äu...