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OFD Frankfurt a. M. 10.06.2003 S 7170 A 65 St I 22

Umsatzsteuer; | Umsatzsteuerbefreiung für Altenpfleger nach § 4 Nr. 14 UStG

Das (BGBl 2002 I S. 4410) in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Regelungen des Altenpflegegesetzes (AltPflG) für die Ausbildung zu den Berufen der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers mit Art. 70, 74 Abs. 1 GG (Gesetzgebungszuständigkeit) unvereinbar und nichtig sind. Hinsichtlich der wesentlichen Teile des AltPflG, die den Zugang, die Ausbildung und die Ausbildungsinhalte für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers regeln, wurde dagegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bejaht. Die OFD Frankfurt a. M weist mit Vfg. v. - S 7170 A - 65 - St I 22 darauf hin, dass das AltPflG in seinen wesentlichen und für die Umsatzsteuerbefreiung maßgeblichen Punkten nach § 4 Nr. 14 UStG erst zum in Kraft tritt. Demzufolge ist das (BStBl 2001 I S. 250) er...BStBl 2000 I S. 433

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