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BFH 06.03.2003 XI R 12/02
Einkommensteuer; | Berechnung der privaten Kfz-Nutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
Die private Nutzung eines Kfz ist in der Weise zu berücksichtigen, dass der Gewinn, in dem die gesamten Aufwendungen enthalten sind, um den Privatanteil erhöht wird. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass der Betriebsinhaber hinsichtlich der privaten Nutzung eines Kfz nicht besser gestellt ist als der Stpfl., der als Privatnutzer sein Kfz im Privatvermögen hält. Berechnungsgrundlage für die private Kfz-Nutzung ist der Listenpreis einschließlich der USt ().