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Einkommensteuer; | Zuordnung von Lebensversicherungsverträgen zum Betriebs- oder Privatvermögen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Für die Zuordnung von Lebensversicherungsverträgen ist entscheidend, ob durch die Versicherung betriebliche oder private Risiken abgedeckt werden. Ist das versicherte Risiko privater Natur und mithin der Abschluss der Versicherung privat veranlasst, gehört der Anspruch aus einer Versicherung zum notwendigen Privatvermögen. Schließt jedoch ein Unternehmen (Versicherungsnehmer) einen Versicherungsvertrag auf das Leben oder den Tod eines fremden Dritten (bspw. eines AN oder eines Geschäftspartners als versicherte Person) ab und ist Bezugsberechtigter nicht der Dritte, sondern das Unternehmen, kann eine private Veranlassung nicht ausder Natur des versicherten Risikos hergeleitet werden. Zur Zuordnung von Lebensversicherungsverträgen zum Betriebs- oder Privatvermögen hat die