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FG Hamburg 03.04.2003 III 213/01

Kostenrecht; | Gerichtskostenvorschuss für Beweisaufnahme

Ausnahmsweise kann nach dem rkr. das FG einen Kostenvorschuss für eine Beweisaufnahme verlangen, wenn sonst die Kostenverauslagung für die Justizkasse unverhältnismäßig wäre (hier für nochmalige mündliche Begutachtung nach Säumigkeit des Klägers).

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