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Straßenverkehrsrecht; | Lkw-Maut-Verordnung sowie Mauthöheverordnung

Die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung) sowie die Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung) v. sind im BGBl 2003 I S. 1003 bzw. 1001 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Die Erhebung der Maut beginnt danach am , 0.00 Uhr. Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen zwischen 0,09 € und 0,13 € sowie für Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen zwischen 0,10 € und 0,14 €.

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