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Einkommensteuer; | getrennte Veranlagung der Ehegatten gem. § 26a EStG
Die Voraussetzungen für die Wahl der getrennten Veranlagung sind dieselben wie für die Wahl der Zusammenveranlagung. Deshalb ist auch hier zu prüfen, ob die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Sollte dies jedoch der Fall sein, käme nur eine Einzelveranlagung in Betracht, die nicht mit einer getrennten Veranlagung verwechselt werden darf. Die Voraussetzungen einer getrennten Veranlagung hat die OFD Frankfurt a. M. in ihrer Vfg. v. - S 2263 A - 3 - St II 25 zusammengestellt.